Flexibilität
Die Rosenheimer Unterstützungskasse e.V. ist eine kongruent rückgedeckte Gruppen-Unterstützungskasse, die nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden ist. So können Sie Ihre betriebliche Altersversorgung absolut flexibel aus den Tarifen unterschiedlicher Versicherer bei nur einem Ansprechpartner individuell zusammenstellen.
Erfahrung
Am 11. April 2002 von Steuerberatern und Rechtsanwälten gegründet, hat sich die Rosenheimer Unterstützungskasse e.V. inzwischen mit einem Versorgungsvolumen von etwa 975 Mio. EUR zu einer der größten unabhängigen Gruppen-Unterstützungskasse in Deutschland entwickelt.
Vertrauen
Sowohl bei Unternehmen, als auch deren Berater genießt die Rosenheimer Unterstützungskasse e.V. ein ausgesprochen hohes Maß an Vertrauen. Mehr als 5.500 Trägerunternehmen vertrauen die Verwaltung Ihrer betrieblichen Altersversorgung der Rosenheimer Unterstützungskasse e.V. an.
22 Jahre
Rosenheimer Unterstützungskasse
Die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. feiert in diesem Jahr Ihr 22-jähriges Bestehen.
Seit der Gründung im Jahr 2002 hat sich der Versorgungsträger zu einer der führenden, freien Gruppenunterstützungskassen in Deutschland entwickelt.
„Wir sind stolz auf unsere 22-jährige Vereinsgeschichte, in der wir uns von einem kleinen Versorgungsträger im Bereich der betrieblichen Altersversorgung,
hin zu einem der Marktführer in ganz Deutschland entwickelt haben,“ sagt der Vorstand der Kasse, Herr RA Martin Czajor.
„Das haben wir in erster Linie dem Gründergeist unserer Gründungsmitglieder, aber auch unseren engagierten Mitarbeitern der Verwaltungsgesellschaft zu verdanken.
Ihr Einsatz und ihr Know-how, ihre Ideen und ihr kundenorientierter Service haben die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. zu dem Versorgungsträger gemacht,
auf den wir heute alle so stolz sind.
Ein besonderer Dank gilt auch unseren Trägerunternehmen, den steuerlichen Beratern, den beratenden Finanzdienstleistern und bAV Experten,
die uns über die vielen Jahre treu geblieben sind und mit denen wir ein partnerschaftliches Miteinander pflegen.“
Auch in die zukünftige Entwicklung investiert die familiengeführte Verwaltungsgesellschaft bereits heute sehr viel.
Neben der kontinuierlichen Erweiterung des Serviceangebotes, wird auch die Digitalisierung im Bereich der Verwaltungstätigkeit mit großen Schritten vorangetrieben.
Dies führt dazu, dass auch komplexe Sachverhalte mit unseren Mitgliedern projektbezogen und schnell realisiert werden können.
Die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. feiert in diesem Jahr Ihr 22-jähriges Bestehen.
Seit der Gründung im Jahr 2002 hat sich der Versorgungsträger zu einer der führenden, freien Gruppenunterstützungskassen in Deutschland entwickelt.
„Wir sind stolz auf unsere 22-jährige Vereinsgeschichte, in der wir uns von einem kleinen Versorgungsträger im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, hin zu einem der Marktführer in ganz Deutschland entwickelt haben,“ sagt der Vorstand der Kasse, Herr RA Martin Czajor.
„Das haben wir in erster Linie dem Gründergeist unserer Gründungsmitglieder, aber auch unseren engagierten Mitarbeitern der Verwaltungsgesellschaft zu verdanken.
Ihr Einsatz und ihr Know-how, ihre Ideen und ihr kundenorientierter Service haben die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. zu dem Versorgungsträger gemacht, auf den wir heute alle so stolz sind.
Ein besonderer Dank gilt auch unseren Trägerunternehmen, den steuerlichen Beratern, den beratenden Finanzdienstleistern und bAV Experten, die uns über die vielen Jahre treu geblieben sind und mit denen wir ein partnerschaftliches Miteinander pflegen.“
Auch in die zukünftige Entwicklung investiert die familiengeführte Verwaltungsgesellschaft bereits heute sehr viel.
Neben der kontinuierlichen Erweiterung des Serviceangebotes, wird auch die Digitalisierung im Bereich der Verwaltungstätigkeit mit großen Schritten vorangetrieben.
Dies führt dazu, dass auch komplexe Sachverhalte mit unseren Mitgliedern projektbezogen und schnell realisiert werden können.
Wir freuen uns darauf, die kommenden Projekte und Herausforderungen mit Ihnen zusammen zu meistern
Martin Czajor
Vorstand
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Marc Werzinger
Gesellschafter
Verwaltungsgesellschaft „RobAV GmbH“
Service und eine größtmögliche Flexibilität für Ihre Unterstützungskassen Versorgung
Kombination mehrer Tarife unterschiedlicher Versicherer bei nur einem Leistungsplan Baukastensystem "best-in-class" d.h. Trennung von Risiken unter Nutzung mehrer Versicherer Service - Hotline für Trägerunternehmen und deren steuerlichen Berater
Aktuelles
PSV-Beitragssatz für das Jahr 2024 veröffentlicht (0,4 Promille)
Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.
Beitragssatz 2024 beträgt 0,4 Promille
Der Aufsichtsrat des PSVaG hat in seiner Sitzung am 12. November 2024 dem vom Vorstand festgesetzten Beitragssatz für 2024 zugestimmt.
- Der Beitragssatz für 2024 beträgt danach 0,4 Promille.
- Für die seit 2021 ebenfalls insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beträgt der gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG erhobene Beitrag 1,5 Promille der auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlage.
- Ein Vorschuss für 2025 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2025 getroffen.
Das Wachstumschancengesetz und Ihre Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung
Stichwort „Fünftelung“ gem. §34 EStG Abs. 1
Das Wachstumschancengesetz enthält umfangreiche Änderungen, die unter anderem das Einkommensteuergesetz betreffen.
Derzeit geltendes Recht:
Nach geltendem Recht kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelungsregelung/-methode) für
bestimmte Arbeitslöhne (wie z.B. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der
Lohnsteuer berücksichtigt werden.
Wachstumschancengesetz:
Die Regelungen zur Berechnung der Lohnsteuer im Zusammenhang mit tarifermäßigt zu besteuerndem Arbeitslohn
werden ersatzlos aufgehoben. Der Gesetzgeber führt aus, dass Arbeitgeber und somit auch z.B.
Unterstützungskassen als Versorgungsträger in der betrieblichen Altersversorgung, oftmals nicht rechtssicher
feststellen könnten, ob die Voraussetzungen für die Tarifermäßigung gem. §34 EStG, darunter insbesondere die
Zusammenballung von Einnahmen, überhaupt vorliegen.
Die Fünftelregelung ist somit ab dem 01.01.2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren
anzuwenden. (vgl. § 52 Abs. 1 EstG)
Auswirkungen auf die Praxis:
Aufgrund dieser Tatsache sind wir als Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
(=Versorgungsträger in der betrieblichen Altersversorgung) ab dem 01.01.2025 nicht mehr in der Lage
die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EstG auf die anfallenden Kapitalzahlungen anzuwenden.
Wichtiger Hinweis:
Für den Arbeitnehmer ergeben sich keine Nachteile, denn die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG kann – wie bisher
– im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2025
Das Bundeskabinett hat gestern die ab Januar 2025 in der Sozialversicherung geltenden Rechengrößen beschlossen. Damit steigt die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 Euro in den alten beziehungsweise 7.450 Euro in den neuen Bundesländern auf dann erstmalig einheitliche 8.050 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.
Ebenfalls angehoben werden die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, von bisher 5.175 Euro auf dann 5.512,50 Euro im Monat, sowie die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, von 69.300 Euro auf 73.800 Euro im Jahr. Wer mit seinem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Grundlage für die jährliche Anpassung der Werte ist die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Sie spiegelt die Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr wider. Bei steigenden Löhnen und Gehältern, steigen zeitversetzt auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Die Verwaltungsgesellschaft der Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
als Top Consultant 2022 ausgezeichnet
Die Verwaltungsgesellschaft der Rosenheimer Unterstützungskasse e.V. als Top Consultant 2022 ausgezeichnet
Die Verwaltungsgesellschaft der Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
als Top Consultant 2022 ausgezeichnet
Die RobAv GmbH gehört zu den besten Beratern für den Mittelstand und hat auch im Jahr 2022 in der Kategorie „Managementberatung“ erneut die Auszeichnung zum „Top Colsultant 2022“ erreicht.
Die Verwaltungsgesellschaft der Rosenheimer Unterstützungskasse e.V., die Rosenheimer Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (RobAv GmbH) zählt somit auch im Jahr 2022 zu den besten Mittelstandsberatern Deutschlands. Das hat der Beratervergleich TOP CONSULTANT auf Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Kundenbefragung ermittelt.
Unser Team
Martin Czajor
Vorstand
Marc Werzinger
Betreuung der Geschäftspartner
Robert Schlarb
Syndikus – Steuerberater
Bea Lederwascher
Aufnahme von Trägerunternehmen
Martina Terme
Betreuung von Trägerunternehmen
Carina Stiglauer
Buchhaltung und Zahlungsverkehr
Jana Frosch
Service und Verwaltung
Carmen Breuer
Betreuung von Trägerunternehmen
Daniela Mangstl
Betreuung von Trägerunternehmen
Jan Zitzlaff
Rechtsassessor
Simone Berger
Betreuung von Trägerunternehmen
Marianne Grimm
Betreuung von Trägerunternehmen
Carolin Siglreitmaier
Betreuung von Trägerunternehmen
Formulare
Aufnahmeformulare
Aufnahmeformulare
Datenmaske
Download Datenmaske incl. CLE-Antrag
WICHTIG: Bitte geben Sie bei der Einreichung von Allianz-Anträgen zwingend unsere Gruppenvertragsnummer 5838947 im Angebot mit an. Rückdeckungsanträge ohne entsprechendes Angebot können nicht umgesetzt/policiert werden.
Entgeltumwandlungsvereinbarung
Beitragsorientierte Leistungszusage
Listen Anmeldung
Bitte sprechen Sie uns zur Listenanmeldung persönlich an!
Wir stellen Ihnen die entsprechenden Unterlagen in der für Sie notwendigen Form zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Nutzen Sie unseren umfangreichen Service und finden Sie sofort den richtigen Ansprechpartner
Informationen zum Datenschutz
Bestandsformulare
Bestandsformulare
Leistungsantrag, Abfindungsantrag & Zweckbindung
Änderungsformular
Nachträge zur Zusage & Entgeltumwandlungsvereinbarung
Arbeitgeberwechsel
Erteilung SEPA Mandat
Hinterbliebenenversorgung
Informationen zum Datenschutz
Leistungsplan
Musterformulare
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Mitteilung des AG zur Anschrift des Versorgungsträgers
Muster Gesellschafterbeschluss
bAV-CheckUp
Weiterführende Informationen
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Satzung
Gebührenordnung
Teilungsordnung
Sie erreichen uns
Montag bis Donnerstag 08.30 bis 17.30 Uhr
Freitag 08.30 bis 16.00 Uhr
Tel. +49 (0)8031 – 58 99 18
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